Siebdruckerei

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http://www.siebdruck.org/
Eintrag vom: 09.11.2013.



Die Mitteilung ist an den örtlich zuständigen Kinder-und Jugendhilfeträger zu übermitteln. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Kindes nicht nach dem Standort der meldepflichtigen Einrichtung.
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11684106_74834997/2d8c5a8d/22%2011%2024%20Meldungen%20elem%20Bildungseinr%20KJH.pdf
 VERWALTUNG


Bezug zum Kind bzw. den Eltern/teilen (Lehrer/in behandelnde/r Arzt/Ärztin oder Psychotherapeut/in Nachbar/in Verwandte ...)
https://www.bildung-noe.gv.at/dam/jcr:f20a7d32-4487-471e-bb74-1b9a126b3028/Bundes-Kinder-%20und%20Jugendhilfegesetz%202013%20%3F%2013-%20Meldeformular.pdf
 BILDUNG-NOE


(4) Absatz 4 Die schriftliche Mitteilung hat jedenfalls Angaben über alle relevanten Wahrnehmungen und daraus gezogenen Schlussfolgerungen sowie Namen und Adressen der betroffenen Kinder und Jugendlichen und der mitteilungspflichtigen Person zu enthalten.
https://www.jusline.at/gesetz/b-kjhg_2013/paragraf/37
 JUSLINE


Gemäß § 37 Bundes- Kinder- und Jugendhilfegesetz (BGBl. I 105/2019) ist bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung der sich im Zuge der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ergibt eine Mitteilung an den zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger zu machen.
https://www.gewaltschutzzentrum.at/gefaehrdungsmeldung-an-die-kinder-und-jugendhilfe/
 GEWALTSCHUTZZENTRUM


Als Service bietet die Tiroler Landesverwaltung einen einheitlichen und übersichtlichen Bereich für Kundmachungen an der örtlich thematisch und chronologisch strukturiert ist.
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/kinder-und-jugendhilfe/meldung-an-die-kinder-und-jugendhilfe/
 TIROL


Jede Person die sich Sorgen um das Wohlergehen eines Kindes macht kann sich damit an die Kinder- und Jugendhilfe wenden egal ob als Privatperson oder in einem beruflichen Zusammenhang. Das geht entweder telefonisch unter den Kontakten oder mit unserem Online-Formular. Gefährdungsmitteilung.
https://www.kjh-ooe.at/kinderschutz/sorgen-um-ein-kind
 KJH-OOE


Um den Gefährdungsverdacht präzise darzustellen soll das Formular für die Mitteilungspflicht im Anhang verwendet werden. Nach Einlangen der Mitteilung leitet die Kinder- und Jugendhilfe eine Gefährdungsabklärung ein um das Gefährdungsrisiko einzuschätzen.
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/begleitung-beratung-hilfe/kinder-und-jugendhilfe/mitteilungspflichten.html
 BUNDESKANZLERAMT


Die Mitteilung ist ausschließlich an die zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrate der Städte) zu übermitteln. Es gelten dabei deren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
https://www.gewaltinfo.at/dam/jcr:65a89145-4191-408b-aef0-4f7c6ee3691f/mitteilung-an-die-kinder-und-jugendhilfe-bei-kindeswohlgefaerdung-2.pdf
 GEWALTINFO



Klugheit steckt nicht in den Jahren, sondern im Kopf.