Aluminiumbau

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Aluminiumbau GbR in Wismar Ihr Spezialist für Wintergärten Fenster Türen Tore Fassaden und Sonnenschutz
http://www.aluminiumbau-wismar.de/
Eintrag vom: 02.12.2013.



§ 622 BGB regelt gesetzliche Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis: allgemeine Frist für beide Seiten gestaffelte verlängerte Arbeitgeberkündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit ...
https://www.juraforum.de/gesetze/bgb/622-kuendigungsfristen-bei-arbeitsverhaeltnissen
 JURAFORUM


Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 BGB). Während der Probezeit gilt eine verkürzte Frist von zwei Wochen zum beliebigen Tag sofern nichts anderes vereinbart wurde.
https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsvertrag/
 AFA-ANWALT


§ 622 Absatz 1 BGB bestimmt die Grundkündigungsfrist: ?Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."
https://hilfe.de/arbeit/kuendigungsfrist-rechner/
 HTTPS


Nach § 622 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Kalendermonats gekündigt werden.
https://www.haufe.de/id/beitrag/ordentliche-kuendigung-kuendigungsfristen-HI3516395.html
 HAUFE


(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum [...]
https://gesetze.legal/bund/bgb/622
 LEGA


§ 622 BGB regelt die gesetzliche Kündigungsfrist für unbefristete Arbeitsverhältnisse aller Art und legt in Abs. 1 eine vierwöchige Grundkündigungsfrist zum 15. oder zum Monatsende innerhalb der ersten zwei Beschäftigungsjahre für beide Vertragsparteien fest.
https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-8/Untertitel-1/Kuendigungsfristen-bei-Arbeitsverhaeltnissen/Allgemeines
 KOMMENTAR


Frühere Fassungen von § 622 BGB Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
https://www.buzer.de/622_BGB.htm
 BUZER


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Zweites Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse § 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
https://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/622.html
 BUERGERLICHES-GESETZBUCH


§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
 GESETZE-IM-INTERNET