Altenpflege

Kategorie: Gesundheit: Altenpflege:


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Eintrag vom: 20.11.2013.



? (3) Parteien die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen.
https://www.buzer.de/gesetz/12672/index.htm
 BUZER


Artikel 21 (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
https://grundgesetz-lesen.de/grundgesetz/artikel-21/
 HTTPS://GRUNDGESE


Maßnahmen nach den Artikeln 12a 35 Abs. 2 und 3 Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
 GESETZE-IM-INTERNET


(1) 1 Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. 2 Ihre Gründung ist frei. 3 Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. 4 Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
https://www.grundgesetz-fuer-jeden.de/artikel-21.html
 GRUNDGESETZ-FUER-JEDEN


(1) 1 Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. 2 Ihre Gründung ist frei. 3 Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. 4 Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
https://www.buzer.de/21_GG.htm
 BUZER


Artikel 21 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) enthält mehrere Grundaussagen zum Recht der politischen Parteien in Deutschland. Die Norm ist im zweiten Abschnitt des Grundgesetzes normiert der die strukturellen Grundlagen von Bund und Ländern regelt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_21_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland
 WIKIPEDIA


Artikel 21 (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
https://deutsches-grundgesetz.de/art/21
 HTTPS://DEUTSCHES-GRU


Art. 21 GG regelt die verfassungsrechtliche Stellung der politischen Parteien. Parteien wirken an der politischen Willensbildung des Volkes mit dürfen grundsätzlich frei gegründet werden und genießen im politischen Wettbewerb besondere Freiheit und Chancengleichheit.
https://das-grundgesetz.de/der-bund-und-die-laender/artikel-21-gg/
 HTTPS://DAS-GRU


(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html
 GESETZE-IM-INTERNET



Klugheit steckt nicht in den Jahren, sondern im Kopf.